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Foto: Eine Frau öffnet eine rote Tasche mit DRK-Rundlogo als Aufdruck.
Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

Auftrag: das Humanitäre Völkerrecht

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.

Die Genfer Abkommen

Abbildung: Unterzeichnung der ersten Genfer Konvention 1864, Gemälde von Charles Édouard Armand-Dumaresq
Abbildung: wikipedia.org
Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen.

Das humanitäre Völkerrecht - In Kürze